ALLGEMEINE WEBSHOP-BEDINGUNGEN 2021
von Trabiss International in Anna Paulowna, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 37122944
TEIL A: ALLGEMEINES
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als:
- Der Unternehmer: die natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft, die freiberuflich oder gewerblich handelt, die diese Webshop-Bedingungen verwendet;
- Der Verbraucher: jede natürliche Person, die – nicht freiberuflich oder gewerblich handelnd – mit dem Unternehmer einen Vertrag gemäß Buchstabe d abschließt;
- Der Kunde: die Person oder Partei, die ein oder mehrere bewegliche Sachen vom Unternehmer kauft und dafür einen Preis in bar zahlt, unabhängig davon, ob diese Person oder Partei freiberuflich oder gewerblich handelt.
- Der Vertrag: der Fernabsatzvertrag, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, eine oder mehrere bewegliche Sachen zu geben, und der Kunde verpflichtet sich, dafür einen Betrag in Geld zu zahlen.
- Das Angebot: das Angebot des Unternehmers, das sich auf den Abschluss eines Vertrags gemäß Buchstabe d dieses Artikels erstreckt.
Artikel 2: Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gliedern sich in drei Teilbereiche:
- Teil A (allgemeiner Teil, der für alle Kunden gilt),
- Teil B (Bestimmungen für Kunden, die Verbraucher sind) und
- Teil C (Bestimmungen für Kunden, die ausdrücklich keine Verbraucher sind).
Die Artikel 1 bis 24 dieser Bedingungen (Teile A und B) gelten für alle dem Verbraucher unterbreiteten Angebote und mit dem Verbraucher geschlossenen Verträge sowie für alle sich daraus ergebenden Vereinbarungen. Die Artikel 1 bis 11 und 25 bis 35 dieser Bedingungen (Teil A und Teil C) gelten für alle Angebote an Kunden, die keine Verbraucher sind, und für alle mit ihnen geschlossenen Verträge sowie für alle sich daraus ergebenden Vereinbarungen.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des zwischen dem Unternehmer und dem Kunden geschlossenen Vertrags und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Vertrages Vorrang.
Artikel 3: Das Angebot
Das Angebot erfolgt unverbindlich. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, sein Angebot bis zu zwei Werktage nach Eingang der Annahme zurückzunehmen.
Artikel 4: Informationen Internetseite
- Die verwendeten Abbildungen und Fotografien geben so viel wie möglich eine wahrheitsgemäße Darstellung des Erscheinungsbildes der Ware wieder. Eine Sache, die geringfügige Abweichungen vom Erscheinungsbild auf den Abbildungen und Fotografien dieser Sache aufweist, entspricht trotz dessen dem Vertrag.
- Es ist nicht gestattet, Fotografien, Videos, Inhalte von Downloads, Texte, Abbildungen, Handelsmarken und andere Informationen oder Daten auf der Website des Unternehmers zu reproduzieren oder zu veröffentlichen.
Artikel 5: Ungenauigkeiten bei den bereitgestellten Informationen
Der Kunde trägt das Risiko von Schäden, die durch Ungenauigkeiten in den vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellten Daten verursacht werden.
Artikel 6: Nutzungsverbot
6.1. Es ist es nicht gestattet, gelieferte Waren – ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmers – in kritischen Anwendungen zu verwenden. Als kritische Anwendung wird ein System verstanden, bei dem der Ausfall einer einzelnen Komponente zum Tod führen oder erhebliche materielle Schäden verursachen kann (z. B. in Lebenserhaltungssystemen, nukleare oder militärische Systeme etc.).
6.2.Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn er gegen die Bestimmungen von Artikel 6.1 verstößt. Der Kunde stellt den Unternehmer von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verwendung der gelieferten Waren in kritischen Anwendungen frei.
Artikel 7: Eigentumsvorbehalt
7.1 Nach der Lieferung bleibt der Unternehmer Eigentümer der gelieferten Ware, solange der Kunde:
seine Verpflichtungen aus einer Vereinbarung mit dem Unternehmer nicht nachgekommen ist;
Ansprüche aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Vereinbarungen, wie Schadenersatz, Vertragsstrafen, Zinsen und Kosten, nicht bezahlt hat.
7.2 Nachdem der Unternehmer seinen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, kann er die gelieferte Ware zurückholen. Der Kunde wird dabei seine volle Unterstützung gewähren.
Artikel 8: Rechte an geistigem Eigentum
- Der Unternehmer gilt jeweils als Schöpfer, Gestalter oder Erfinder der im Rahmen des Vertrages geschaffenen Werke, Modelle oder Erfindungen. Daher ist ausschließlich der Unternehmer befugt, ein Patent, eine Marke oder ein Modell anzumelden.
- Der Unternehmer oder der Dritte, von dem der Unternehmer ein Nutzungsrecht erhalten hat, behält sich alle Rechte an geistigem Eigentum an den Informationen auf trabiss.nl vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotos, Videos, die Inhalte von Downloads, Texte, Abbildungen, Logos und Handelsmarken.
- Der Unternehmer überträgt dem Kunden bei der Ausführung des Vertrages keinerlei Rechte an geistigem Eigentum.
- Besteht die vom Unternehmer zu erbringende Leistung (teilweise) in der Lieferung von Computersoftware, so wird der Quellcode nicht an den Kunden übertragen. Der Kunde erwirbt eine nicht-ausschließliche, weltweite Nutzungslizenz an der Computersoftware und für die vereinbarte Dauer ausschließlich zum Zwecke der normalen Nutzung und des ordnungsgemäßen Funktionierens des Unternehmens. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Lizenz zu übertragen oder eine Unterlizenz zu erteilen. Verkauft der Kunde die Ware an einen Dritten, geht die Lizenz automatisch auf den Erwerber der Ware über.
- Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die dem Kunden infolge einer Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum Dritter entstehen.
Artikel 9: Nicht abgenommene Waren
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Ware oder Waren, die Gegenstand des Vertrages ist oder sind, nach Ablauf der Lieferzeit tatsächlich am vereinbarten Ort abzunehmen.
- Der Kunde hat unentgeltlich mitzuwirken, um dem Unternehmer eine Lieferung zu ermöglichen.
- Nicht abgenommene Waren werden auf Rechnung und Risiko des Kunden gelagert.
- Im Falle eines Verstoßes gegen Artikel 9.1. oder 9.2. nachdem der Unternehmer ihn in Verzug erklärt hat, schuldet der Kunde dem Unternehmer eine Vertragsstrafe von 250,- € pro Tag bis maximal 25.000,- €. Diese Vertragsstrafe kann zusätzlich zum gesetzlichen Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.
Artikel 10: Übertragung von Rechten oder Pflichten
Der Kunde kann Rechte oder Pflichten gemäß einem Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den zugrunde liegenden Vereinbarung(en) nicht übertragen oder verpfänden, es sei denn, der Unternehmer hat zuvor seine schriftliche Genehmigung dazu erteilt. Diese Klausel entfaltet dingliche Wirkung („goederenrechtelijke werking“).
Artikel 11: Anwendbares Recht
- Es gilt niederländisches Recht.
- Das Wiener Kaufrecht (C.I.S.G.) findet keine Anwendung, ebenso wenig wie andere internationale Regelungen, deren Ausschluss zulässig ist.
TEIL B: BESTIMMUNGEN FÜR KUNDEN, DIE VERBRAUCHER SIND
Artikel 12: Rügepflicht
Der Verbraucher kann sich nicht mehr auf einen Leistungsmangel berufen, wenn er diesen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Unternehmer gerügt hat.
Artikel 13: Warnungspflicht
Die Bestimmungen von Artikel 5 dieser Bedingungen berühren nicht die Pflicht des Unternehmers, den Verbraucher über die Ungenauigkeiten zu informieren, die in den vom oder im Namen des Verbrauchers zur Verfügung gestellten Daten billigerweise erkennbar und für die Ausführung des Vertrags relevant sind, wenn sie sich dem Unternehmer vor oder während der Ausführung des Vertrags offenbaren, und der Unternehmer in dieser Hinsicht als kompetent angesehen werden muss.
Artikel 14: Lieferzeit und Gefahrübergang
- Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Lieferzeit maximal 30 Tage nach Vertragsschluss. Hält der Unternehmer die vereinbarte Frist nicht ein, kommt er in Verzug, wenn er vom Verbraucher mittels Mahnung, in der ihm eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt wird, in Verzug erklärt wird und die Erfüllung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt. Das Vorstehende berührt nicht, dass der Verzug in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ohne Inverzugsetzung eintreten kann.
- Ab dem Zeitpunkt der Lieferung trägt der Verbraucher das Risiko für die Ware. Wird die Ware dem Verbraucher geliefert, trägt der Verbraucher das Risiko für die Sache ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhalten hat.
- Für den Fall, dass der Verbraucher einen Beförderer bestellt und die Wahl dieses Beförderers nicht vom Unternehmer nicht angeboten wird, geht das Risiko zum Zeitpunkt des Erhalts der Ware durch den Beförderer auf den Verbraucher über.
Artikel 15: Preiserhöhung
15.1.De Unternehmer ist befugt, eine Erhöhung kostpreisbestimmender Faktoren, die nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist, an den Verbraucher weiter zu berechnen. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Preiserhöhung auf erstes Ersuchen des Unternehmers zu entrichten.
15.2.Wenn der Unternehmer den Preis innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss erhöht, hat der Verbraucher das Recht den Vertrag aufzulösen. Nach Ablauf dieser drei Monate kann sich der Verbraucher im Falle einer Preiserhöhung weiterhin auflösen, es sei denn, der Unternehmer und der Verbraucher haben vereinbart, dass die Lieferung später als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen wird.
Artikel 16: Bezahlung
16.1 Die Zahlung erfolgt auf ein vom Unternehmer zu benennendem Bankkonto.
16.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung wie folgt:
- a) bei Ratenzahlung: 50% des bei Vertragsschluss fälligen Gesamtpreises und 50% bei Lieferung.
- b) bei Bezahlung im Nachhinein: innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Bei getrennter Lieferung mehrerer Artikel aus derselben Bestellung beginnt die Zahlungsfrist an dem Tag, an dem der letzte Artikel dem Verbraucher geliefert wurde.
16.3 Bezahlt der Verbraucher nicht rechtzeitig, so gilt er in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf.
Artikel 17: Widerrufsrecht
17.1 Der Verbraucher hat die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tage aufzulösen (die “Bedenkzeit”), es sei denn, es handelt sich um eine Sache, für die kein Recht auf Kündigung, wie im dritten Absatz dieses Artikels enthalten, besteht.
17.2 Die Bedenkzeit beginnt:
- am Tag nach Erhalt der Ware durch den Verbraucher oder einen vom Verbraucher im Voraus benannten und dem Unternehmer mitgeteilten Vertreter;
- bei getrennter Lieferung mehrerer Waren aus derselben Bestellung: an dem Tag, an dem der Verbraucher den letzten Artikel erhalten hat.
- bei Lieferung einer Ware, die aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: an dem Tag, an dem Tag, an dem die letzte Sendung beziehungsweise das letzte Teil eingegangen ist.
- im Falle einer Vereinbarung, die sich auf die regelmäßige Lieferung von Waren während eines bestimmten Zeitraums erstreckt: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den ersten Artikel erhalten hat.
17.3 Der Verbraucher hat kein Recht auf Auflösung im Falle der Lieferung von:
- Waren, die vom Unternehmer nach den Spezifikationen des Verbrauchers erstellt wurden, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden;
- Waren, die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;
- Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Waren vermischt (oder vermengt) werden;
- Computersoftware, deren Siegel nach der Lieferung gebrochen wurde.
Artikel 18: Ausübung des Widerrufsrechts
18.1 Der Verbraucher übt sein Widerrufsrecht aus, indem er:
- das vom Unternehmer zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular ausgefüllt zurückzusenden;
oder
- dem Unternehmer eine andere Erklärung zusendet, aus der eindeutig hervorgeht, dass er widerrufen möchte.
18.2 Der Verbraucher sendet die von ihm erhaltenen Waren so schnell wie möglich zurück, spätestens jedoch 14 Tage nach Erklärung des Widerrufs, oder übergibt sie dem Unternehmer oder einer vom Unternehmer zur Entgegennahme der Waren bevollmächtigten Person.
18.3 Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.
18.4 Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, werden alle Nebenabreden kraft Gesetzes aufgelöst.
18.5 Der Verbraucher haftet für die Wertminderung der Ware, wenn eine Behandlung des Falles über das hinausgegangen ist, was zur Bestimmung seiner Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlich ist.
Artikel 19: Verpflichtung des Unternehmers zur Rückerstattung bei Widerruf
19.1 Der Unternehmer erstattet dem Verbraucher alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich etwaiger Lieferkosten, die vom Unternehmer für das zurückgegebene Produkt in Rechnung gestellt wurden.
19.2 Wenn sich der Verbraucher für eine teurere Liefermethode als die günstigste Standardlieferung entschieden hat, muss der Unternehmer die zusätzlichen Kosten für die teurere Methode nicht erstatten.
19.3 Der Unternehmer muss die fälligen Beträge so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Rücktrittserklärung zurückzahlen. Der Verbraucher kann vom Unternehmer keine Rückerstattung verlangen, solange die Waren nicht beim Unternehmer eingegangen sind oder der Verbraucher nachgewiesen hat, dass die Waren zurückgesandt wurden. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer anbietet, die Ware selbst abzuholen.
19.4 Der Unternehmer verwendet für die Rückerstattung dieselbe Zahlungsart, die der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückerstattung ist für den Verbraucher kostenlos.
Artikel 20: Pflichten des Verbrauchers während der Bedenkzeit
20.1 Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher die Ware und Verpackung vorsichtig behandeln. Er wird die Ware nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, wie es erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob er die Ware behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er die Ware mit allen gelieferten Zubehörteilen und im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß angemessener und klarer Anweisungen des Unternehmers an diesen zurücksenden.
20.2 Der Verbraucher haftet für die Wertminderung der Ware, wenn eine Behandlung der Ware über das hinausgegangen ist, was zur Bestimmung seiner Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlich ist.
Artikel 21: Ware entsprechend Vereinbarung und Garantie
21.1 Der Unternehmer garantiert, dass die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht.
Der Unternehmer garantiert zudem, dass die Ware diejenigen Eigenschaften besitzt, die unter Berücksichtigung aller Umstände für den normalen Gebrauch sowie für den besonderen Gebrauch erforderlich sind, soweit dies vereinbart wurde.
21.2 Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, wird bei einer Abweichung vom Vereinbarten, die sich innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung offenbart, vermutet, dass die Ware bei Lieferung/Abnahme dem Vertrag nicht entsprochen hat. In diesem Fall wird der Unternehmer den Mangel unentgeltlich beseitigen, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Vertrags vertragskonform war. Das Vorstehende gilt ungeachtet der Tatsache, dass der Unternehmer auch nach Ablauf der vorgenannten Fristen für etwaige Mängel der Ware aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar bleiben kann.
21.3 Die in Absatz 2 genannte Garantie erlischt, wenn
- Mängel das Ergebnis normaler Abnutzung sind;
- durch einen Fehler verursachte Mängel, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Unterlassung des Verbrauchers oder seines Rechtsnachfolgers oder durch äußere Ursachen verursacht wurden;
- Mängel das Ergebnis von Nichtwartung oder unsachgemäßer Wartung sind;
- Mängel das Ergebnis der Installation, Montage, Änderung oder Reparatur durch den Verbraucher oder durch Dritte sind.
21.4 Der Unternehmer ist nur dann zur Erfüllung der Gewährleistung verpflichtet, wenn der Verbraucher alle seine Verpflichtungen erfüllt hat.
Artikel 22: Höhere Gewalt
- Ist die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag für eine der Parteien vorübergehend unmöglich, und aus einem Grund, der ihr nicht zuzurechnen ist, hat diese Partei das Recht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für diesen Zeitraum auszusetzen.
- Ist die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag für eine der Parteien dauerhaft unmöglich, und aus einem Grund, der ihr nicht zuzurechnen ist, hat diese Partei das Recht, den Vertrag bei Ersatz der angemessener Weise entstandenen Kosten gegenüber der anderen Partei aufzulösen.
Artikel 23: Außergerichtliche Kosten und gesetzlicher Zinssatz
- Nach Ablauf des Zahlungsziels sendet der Unternehmer dem Verbraucher zunächst eine Zahlungserinnerung, in der der Unternehmer darauf hinweist, dass der Verbraucher noch die Möglichkeit hat, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung zu zahlen sowie dass Inkassokosten der Verbraucher zu zahlen hat und in welcher Höhe, sofern eine (vollständige) Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt. Die Höhe der Inkassokosten muss dabei im Rahmen der Regelung zum Ersatz für außergerichtliche Inkassokosten („Besluit vergoeding buitengerechtelijke incassokosten”) sein.
- Der Unternehmer ist berechtigt, Zinsen auf eine nicht fristgerechte Zahlung zu berechnen, gerechnet ab Ablauf der Zahlungsfrist bis zum Tag, an dem der fällige Betrag eingeht. Diese Zinsen entsprechen dem gesetzlichen Zinssatz gemäß Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches („Burgerlijk Wetboek“).
Artikel 24: Gerichtsstand
Nur das niederländische Zivilgericht, das entsprechend des Wohnsitzes des Verbrauchers zuständig ist, nimmt Streitigkeiten zur Kenntnis, es sei denn, dies verstößt gegen zwingendes Recht.
TEIL C: BESTIMMUNGEN FÜR KUNDEN, DIE KEINE VERBRAUCHER SIND
Artikel 25: Beschwerdepflicht
- Der Kunde kann sich nicht mehr auf einen Leistungsmangel berufen, wenn er diesen nicht innerhalb von vierzehn Tagen, nach er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken, schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Unternehmer gerügt hat.
- Der Kunde muss Beanstandungen in Bezug auf eine Rechnung, unter Androhung des Verfalls aller Rechte, innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich gegenüber dem Unternehmer erklären. Sofern die Zahlungsfrist mehr als dreißig Tage beträgt, muss der Kunde spätestens dreißig Tage nach Rechnungsdatum schriftlich gerügt haben.
Artikel 26: Lieferzeit
- Eine angegebene Lieferzeit ist indikativ.
- Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden in keiner Weise zu Schadenersatz oder Auflösung. Der Kunde stellt den Unternehmer von allen etwaigen Ansprüchen Dritter infolge der Überschreitung der Lieferzeit frei.
Artikel 27: Lieferung und Gefahrübergang
27.1.Die Lieferung erfolgt zum Zeitpunkt, an dem der Unternehmer dem Kunden die Ware an seinem Geschäftssitz zur Verfügung stellt und den Kunden mitgeteilt hat, dass ihm die Ware zur Verfügung steht. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde unter anderem das Risiko für die Ware bezüglich Lagerung, Laden, Transport und Entladung.
27.2.Sofern nicht anders vereinbart, kümmert sich der Unternehmer um den Transport. Das Risiko für unter anderem Lagerung, Laden, Transports und Entladung liegt auch in den Fällen beim Kunden. Der Kunde kann sich gegen diese Risiken versichern.
Artikel 28: Preisänderung
Der Unternehmer kann eine Erhöhung kostpreisbestimmender Faktoren, die nach Vertragsschluss eingetreten ist, an den Kunden weiter zu berechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Preiserhöhung auf erstes Ersuchen des Unternehmers zu entrichten.
Artikel 29: Höhere Gewalt
29.1. Ein Mangel bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen kann dem Unternehmer nicht zugerechnet werden, wenn dieser Mangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
29.2. Unter höhere Gewalt ist unter anderem die Tatsache zu verstehen, dass vom Unternehmer beauftragte Dritte wie Lieferanten, Subunternehmer und Transporteure oder andere Parteien, von denen der Unternehmer abhängig ist, ihren Verpflichtungen, ….hier ontbreekt een stukje tekst…(eventueel: Verpflichtungen aufgrund von…) Wetterbedingungen, natürlicher Gewalt, Terrorismus, Cyberkriminalität, Störung der digitalen Infrastruktur, Feuer, Stromausfall, Verlust, Diebstahl oder Verlust von Werkzeugen, Materialien oder Informationen, Straßensperren, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen sowie Einfuhr- oder Handelsbeschränkungen nicht nachkommen oder nicht nachkommen können.
29.3 Der Unternehmer hat das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn er aufgrund höherer Gewalt vorübergehend daran gehindert wird, seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen. Wenn die Umstände der höheren Gewalt beendet sind, erfüllt der Unternehmer seine Verpflichtungen wieder, sobald es seine Planung zulässt.
29.4 Wenn höhere Gewalt vorliegt und Erfüllung dauerhaft unmöglich ist oder wird, oder aber die Umstände, die eine höherer Gewalt begründen, länger als sechs Monate angedauert haben, ist der Unternehmer dazu berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise aufzulösen. In diesen Fällen ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, jedoch nur für den Teil der Verpflichtungen, der vom Unternehmer noch nicht erfüllt wurde.
29.5 Die Vertragsparteien haben keinen Anspruch auf Ersatz des infolge der höheren Gewalt, der Aussetzung oder der Auflösung im Sinne dieses Artikels entstanden oder noch entstehenden Schadens.
Artikel 30: Haftung
30.1. In Falle eines zurechenbaren Versäumnisses ist der Unternehmer unter Berücksichtigung des Artikels 31 verpflichtet, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nachzuholen.
30.2. De Verpflichtung des Unternehmers zur Leistung von Schadensersatz, unabhängig von der Rechtsgrundlage, ist auf den Schaden beschränkt, gegen den der Unternehmer im Rahmen einer von ihm oder für ihn abgeschlossenen Versicherung versichert ist. Der Umfang dieser Verpflichtung übersteigt jedoch unter keinen Umständen den Betrag, der im betreffenden Fall aufgrund der Versicherung ausgezahlt wird.
30.3. Sollte sich der Unternehmer aus irgendeinem Grund nicht auf Absatz 2 dieses Artikels berufen können, beschränkt sich die Schadensersatzpflicht auf maximal 15% des vereinbarten Gesamtpreises (exklusive Mehrwertsteuer). Besteht der Vertrag aus Teilen oder Teillieferungen, so ist diese Verpflichtung auf maximal 15% des vereinbarten Gesamtpreises (exklusive MwSt.), der auf diesen Teil oder Teillieferung entfällt, beschränkt. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Schadensersatzpflicht auf maximal 15% vereinbarten Gesamtpreises (exklusive MwSt.), beschränkt, der für die letzten zwölf Monate vor dem schadensverursachenden Ereignis geschuldet war.
30.4 Nicht für eine Entschädigung in Betracht kommen:
- Folgeschäden. Unter Folgeschäden werden unter anderem Stagnationsschäden, Produktionsausfall, entgangener Gewinn, Vertragsstrafen, Transportkosten sowie Reise- und Aufenthaltskosten verstanden;
- Obhutsschäden. Unter Obhutsschäden werden unter anderem Schäden verstanden, die durch die Ausführung der Arbeiten oder während der Arbeit an Sachen entstehen, an denen gearbeitet wird oder die sich in der Nähe der Stelle befinden, an der gearbeitet wird;
- c. Schäden, die vorsätzlich oder bewusst fahrlässig von Hilfspersonal oder nichtleitenden Mitarbeitern des Unternehmers verursacht wurden.
Gegen diese Schäden kann sich der Kunde nach Möglichkeit versichern.
30.5. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die infolge einer minderwertigen Bearbeitung an von dem Kunden oder in dessen Namen bereitgestellten Materialien entstehen.
30.6 Der Kunde schützt den Unternehmer vor jedwelcher Haftung Dritten gegenüber bezüglich Haftung für Produkte als Folge von einem Mangel eines Produktes, das vom Kunden an Dritte geliefert worden ist und wovon die vom Unternehmer gelieferten Produkte oder Materialien ein Teil sind. Der Kunde ist dazu verpflichtet, dem Unternehmer alle in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden einschließlich der (vollen) Kosten von Verteidigung zu ersetzen.
30.7 Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter entstehen. Der Kunde schützt den Unternehmer vor allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum.
Artikel 31: Garantie und andere Ansprüche
31.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, garantiert der Unternehmer für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme/Lieferung die mangelfreie Ausführung der gelieferten Sache, wie in den folgenden Artikeln näher geregelt.
31.2 Soweit die Parteien abweichende Garantiebedingungen vereinbart haben, finden die Bestimmungen dieses Artikels uneingeschränkt Anwendung, es sei denn diese stehen im Widerspruch zu diesen abweichend vereinbarten Garantievereinbarungen.
31.3 Stellt sich heraus, dass die Lieferung nicht einwandfrei war, wird der Unternehmer innerhalb angemessener Frist die Wahl treffen, ob er die gelieferte Sache repariert, ersetzt oder dem Kunden den vereinbarten Preis anteilig gutschreibt. Entscheidet sich der Unternehmer für eine Reparatur oder Ersatz, bestimmt er Art und Zeit der Ausführung. Bestand der Vertrag (teilweise) in der Verarbeitung des vom Kunden gelieferten Materials, so hat der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr neues Material zu liefern.
31.4 Teile oder Materialien, die der Unternehmer repariert oder ersetzt, sind ihm vom Kunden zuzuschicken.
31.5 Der Kunde trägt:
– alle Transport- oder Versandkosten;
– Kosten für Demontage und Montage;
– Reise- und Aufenthaltskosten sowie (Vergütungen für) Reisezeiten.
31.6 Der Kunde hat dem Unternehmer in jedem Fall Gelegenheit zur Mängelbeseitigung oder zur erneuten Bearbeitung zu geben.
31.7 Der Unternehmer ist zur Einhaltung der Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seine gesamten Verpflichtungen erfüllt hat.
31.8 a. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die beruhen auf:
– normalem Verschleiß;
– unsachgemäßem Gebrauch;
– einer unterbliebenen oder falsch ausgeführten Wartung;
– einer Installation, Montage, Änderung oder Reparatur durch den Kunden oder durch Dritte;
– Mängel an oder Ungeeignetheit von Sachen, die vom Kunden stammen oder durch diesen verschrieben wurden;
– Mängel oder Ungeeignetheit der vom Kunden verwendeten Materialien oder Hilfsmittel.
- Kein Gewährleistungsanspruch besteht für:
– gelieferte Sachen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren;
– Teile, für die eine Herstellergarantie gewährt wurde.
31.9 Die Regelungen der Absätze 3 bis 8 dieses Artikels finden entsprechende Anwendung bei etwaigen Ansprüche des Kunden aufgrund einer Nichterfüllung, einer Nichtkonformität oder irgendeines anderen Grundes.
Artikel 32: Anzahl
Abweichungen (in beide Richtungen) bis zu 10% der vereinbarten Stückzahl sind zulässig. Dies gilt jedoch nur in den Fällen, in denen Sachen nicht einzeln, sondern auf Basis eines anderen Einheitswertes, wie z.B. Gewicht, geliefert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Mengen innerhalb der im ersten Satz genannten Margen zu nehmen und anteilig zu bezahlen.
Artikel 33: Zahlung
33.1. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum.
33.2 Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ist er verpflichtet, anstelle der Bezahlung des vereinbarten Geldbetrages einem Ersuchen des Unternehmers zur Leistung an Erfüllungs Statt nachzukommen.
33.3 Das Recht des Kunden, seine Forderungen gegen den Unternehmer zu verrechnen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Unternehmer wurde ein gerichtlicher Zahlungsaufschub gewährt, der Unternehmer ist insolvent oder für den Unternehmer gilt das gesetzliche Schuldregulierungsverfahren.
33.4 Ungeachtet davon, ob der Unternehmer die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat, ist alles, was der Kunde aufgrund des Vertrages schuldet oder schulden wird, sofort fällig, wenn:
- eine Zahlungsfrist überschritten wurde;
- die Insolvenz des Kunden beantragt wurde oder er Zahlungsaufschub beantragt hat;
- Sachen oder Forderungen des Kunden gepfändet werden;
- der Kunde (Gesellschaft) aufgelöst oder abgewickelt wird;
- der Kunde (der eine natürliche Person ist) einen Antrag auf Zulassung zu dem gesetzlichen Schuldsanierungsverfahren stellt, entmündigt wird oder verstorben ist.
33.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges schuldet der Kunde dem Unternehmer Zinsen auf diesen Geldbetrag ab dem Tag, der auf den als letzten Zahlungstag vereinbarten Tag folgt, bis einschließlich des Tages, an dem der Kunde den Geldbetrag bezahlt hat. Haben sich die Parteien nicht auf einen letzten Zahlungstag geeinigt, sind die Zinsen ab 30 Tagen nach Fälligkeit fällig und zahlbar. Der Zinssatz beträgt 12% pro Jahr, entspricht jedoch dem gesetzlichen Zinssatz, sofern dieser höher sein sollte. Bei der Zinsberechnung wird ein angebrochener Monat als ganzer Monat betrachtet. Zudem wird der Betrag, auf dessen Grundlage die Zinsen berechnet werden, am Ende eines Jahres jedes Mal um die für dieses Jahr fälligen Zinsen erhöht.
33.6 Der Unternehmer ist berechtigt, seine Schulden gegenüber dem Kunden mit Forderungen verbundener Unternehmen des Unternehmers gegenüber den Kunden zu verrechnen. Darüber hinaus ist der Unternehmer berechtigt, seine Forderungen gegen den Kunden mit Forderungen zu verrechnen, die verbundene Unternehmen des Unternehmers gegenüber dem Kunden hat. Darüber hinaus ist der Unternehmer berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Kunde mit Forderungen gegen verbundene Unternehmen des Kunden zu verrechnen. Als verbundene Unternehmen gelten: alle Unternehmen die im Sinne von Artikel 2:24b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu selben Gruppe gehören sowie Beteiligungen im Sinne von Artikel 2:24c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
33.7. Falls eine Bezahlung nicht fristgerecht erfolgt, schuldet der Kunde dem Unternehmer die Erstattung aller außergerichtlichen Kosten, mindestens jedoch 75,- €.
Diese Kosten werden anhand folgender Tabelle berechnet (Hauptsumme inklusive Zinsen):
auf die ersten 3.000,- € 15%
auf den Mehrbetrag bis 6.000,- € 10%
auf den Mehrbetrag bis 15.000,- € 8%
auf den Mehrbetrag bis 60.000,- € 5%
auf den Mehrbetrag ab 60.000,- € 3%
Die tatsächlich aufgewendeten außergerichtlichen Kosten sind zu erstatten, wenn sie den Betrag, der sich aus vorstehender Berechnung ergibt, übersteigen.
33.8. Wenn der Unternehmer in einem Gerichtsverfahren vollständig oder überwiegend obsiegt, trägt der Kunde alle Kosten, die der Unternehmer im Zusammenhang mit diesem Verfahren aufgewendet hat.
Artikel 34: Sicherheiten
34.1.Ungeachtet der vereinbarten Zahlungskonditionen ist der Kunde verpflichtet, auf erste Anforderung des Unternehmers eine nach dessen Auffassung ausreichende Sicherheit für die Zahlung zu leisten. Wenn der Kunde dem nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachkommt, gerät er sofort in Verzug. Der Unternehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag aufzulösen und den ihm entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen.
34.2. Solange auf den gelieferten Waren ein Eigentumsvorbehalt lastet, darf der Kunde sie außerhalb der normalen Ausübung seines Geschäftsbetriebs nicht belasten oder veräußern. Diese Klausel entfaltet dingliche Wirkung („goederenrechtelijke werking“).
34.3. Wenn der Kunde, nachdem ihm die Waren vom Unternehmer vertragsgemäß geliefert wurden, seine Verpflichtungen erfüllt hat, lebt der Eigentumsvorbehalt an diesen Waren dennoch wieder auf, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus einem später geschlossenen Vertrag nicht erfüllt.
34.4.Der Unternehmer besitzt an allen Sachen, die er vom Kunden aus gleich welchem Grund erhalten hat oder erhalten wird, und für alle Ansprüche, die er gegen den Kunden hat oder haben wird, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht.
Artikel 35: Gerichtsstand
Das niederländische Zivilgericht, das entsprechend des Sitzes des Unternehmers zuständig ist, nimmt Streitigkeiten zur Kenntnis. Der Unternehmer kann von dieser Gerichtsstandsregel abweichen und die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln anwenden.
Diese Bedingungen bilden eine ganzheitliche Übersetzung der niederländischen Version der Allgemeinen Webshop-Bedingungen 2021 von Trabiss International. Es gilt ausschließlich die niederländische Textfassung, auch bei der Auslegung und Interpretation dieses Textes.